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Schusswaffen und andere Waffen

 




Begriffserklärung ^
Die Begriffe Waffen, Munition, Sprengstoffe, Sprengvorrichtungen und sonstige verwandte Gegenstände bezeichnen die in Artikel 1 des Gesetzes 2168/1993 über Waffen, Munition, Sprengstoffe und Ähnliches genannten Gegenstände. Eine Waffe ist jede Vorrichtung, die durch irgendeine Antriebskraft ein Geschoss, chemische Stoffe, Strahlen, Flammen oder Gase ausstößt und Personen verletzen, Sachen beschädigen oder einen Brand verursachen kann. Dazu gehören insbesondere Schusswaffen, Handgranaten, Minen und ähnliche Vorrichtungen. Waffen werden vor allem in gezogene Schusswaffen, glatte Jagdwaffen und Luftdruckwaffen unterteilt. Gezogene Waffen besitzen im Lauf spiralförmige Züge, rechts- oder linksgängig; glatte Jagdwaffen sind Schulterwaffen mit glattem Lauf, deren Maße, Kapazität und Zweck gesetzlich bestimmt sind. Luftdruckwaffen arbeiten mit Druckluft oder Kohlendioxid. Glatte Jagdwaffen umfassen geschulterte ein- und doppelläufige, Repetier- und halbautomatische Waffen mit glattem Lauf; Gesamtlänge, Lauflänge, Magazinkapazität und Verwendungszweck müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. In Griechenland stellen sie traditionell ein verbreitetes Tatmittel bei Straftaten dar. Als andere Gegenstände getarnte Waffen können fabrikmäßig oder improvisiert hergestellt sein, insbesondere eine Stiftwaffe in Form eines Metallstifts und eine Schlüsselanhängerwaffe in Form eines kleinen metallischen Schlüsselanhängers, der einer Fernbedienung für eine Fahrzeugalarmanlage ähnelt. Nach Gesetz 2168/1993 gelten auch Angriffs- oder Verteidigungsgegenstände als Waffen, etwa chemische Sprüh- oder Elektroschockgeräte, nicht rechtmäßig gerechtfertigte Messer, Schlagringe, Knüppel, Kettenwaffen, Schwerter, Lanzen, Bögen, Armbrüste, Polizeistöcke, Brand- oder Reizmittelvorrichtungen, Harpunengewehre, Schalldämpfer, Zielbeleuchtungen, Visiereinrichtungen, Zielfernrohre, Schießsimulatoren, Teile und Zubehör von Waffen, Sprengvorrichtungen und Munition sowie umwandelbare Nachbildungen. Zu den ausdrücklich erfassten Hieb- und Stichwaffen gehören außerdem Säbel, Bajonette und Dolche. Erfasst werden außerdem Nachbildungen, die in echte Waffen umgebaut werden können, sowie wegen eines wesentlichen fehlenden Teils oder einer Beschädigung nicht funktionsfähige Schusswaffen. Munition umfasst Patronen, Hülsen, Geschosse, Zünder, Treibmittel, schwere Geschosse und explosive Systeme. Der Begriff umfasst insbesondere Patronen für Militärgewehre, automatische Waffen, Geschütze, Pistolen und Revolver, Geschosse schwerer Waffen und der Artillerie sowie Systeme aus Sprengstoffen und Sprengvorrichtungen, die unmittelbar verwendet oder auf gerader beziehungsweise gekrümmter Flugbahn verschossen werden können. Zur Munition gehören auch aktive und einzelne Bestandteile, insbesondere Zündhütchen, Hülsen, Geschosse sowie langsam abbrennende oder treibende Stoffe, ferner Patronen mit gesundheitsschädlichen chemischen Stoffen. Sprengstoffe sind feste oder flüssige Stoffe, die sich chemisch in Gasmasse bei hoher Temperatur und hohem Druck umwandeln und ballistische oder explosive Wirkung haben. Eine Sprengvorrichtung ist jedes Gerät, das einen Sprengstoff zur Explosion bringen kann. Das Gesetz 2168/1993 regelt ausführlich Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr, Durchfuhr, Herstellung, Reparatur und Zusammenbau, Handel und Überlassung, Besitz, Führen und Beförderung von Waffen und Explosivstoffen, die Verwendung von Explosivstoffen und Waffen, zweckloses Schießen, Beschlagnahme und Einziehung, Erlaubnisse, die Eignung von Waffen und Schießstätten.
Laboruntersuchungen ^
Mit international anerkannten, wissenschaftlich belegten und gerichtlich verwertbaren wissenschaftlich-technischen Methoden führen wir Labor- und sonstige Untersuchungen an Gegenständen und Beweisstücken im Zusammenhang mit Schusswaffen und anderen Waffen durch, um:

  1. Allgemeine Merkmale von Waffen und Munition zu erkennen und Typ, Art, Funktionsfähigkeit sowie Art von Hülsen, Geschossen und verwandten Gegenständen zu bestimmen.
  2. Die Leistungsfähigkeit von Waffen und Munition im Zusammenhang mit den durch ihren Gebrauch verursachten Verletzungs- und sonstigen Wirkungen festzustellen.
  3. Individuelle Merkmale und Spuren an Waffen, Hülsen, Geschossen und verwandten Gegenständen durch Vergleich im Vergleichsmikroskop zu erkennen, um die verwendete Waffe oder Zusammenhänge festzustellen.
  4. Jeden sonstigen Angriffs- oder Verteidigungsgegenstand zu untersuchen, etwa Nachbildungen, verdeckte Waffen, Elektroschockwaffen, Messer und Sprühgeräte.
  5. Festzustellen, ob die untersuchten Gegenstände den Vorschriften des Waffengesetzes unterliegen.

Tatortbesichtigung - Bewertung - Auswertung ^
Zusätzlich führen wir durch:

  1. Tatortbesichtigung am Ort der Schussabgabe zur Klärung äußerer und terminaler beziehungsweise Wundballistik, wie Schützenposition, Geschossbahnen und ballistische Wirkungen.
  2. Darstellung & Rekonstruktion der Szene, um die Bedingungen der untersuchten Handlung zu verstehen und zu überprüfen.
  3. Ballistische Bewertung von Berichten über Laboruntersuchungen staatlicher oder anderer Laboratorien oder Sachverständiger in Fällen betreffend Waffen und verwandte Gegenstände (zum Beispiel der Nachweis von Schussrückständen an den Händen eines mutmaßlichen Täters oder an Kleidungsstücken, die Beurteilung der ballistischen Leistungsfähigkeit eines untersuchten Gegenstands und ähnliche Fragen).
  4. Auswertung von Elementen, die weiterer Untersuchung bedürfen, mit Markierung kriminalistischer Punkte für Analyse, Dokumentation und Darstellung sowie der Punkte, die prüfbar gewesen wären, aber nicht beantragt wurden.

Beispielfragen ^

  1. Welche Waffe wurde verwendet?
  2. Wie viele Waffen wurden verwendet?
  3. Welche ballistischen Fähigkeiten hat die Waffe?
  4. Liegt eine fehlerhafte Funktion oder Störung der Waffe vor?
  5. Wo befand sich der Schütze?
  6. Erklärt die Position des Schützen das Verletzungs- und ballistische Ergebnis?
  7. Welche Geschossbahn oder Richtung ergibt sich aus dem rechtsmedizinischen Gutachten?
  8. Sind die Aussagen der Beteiligten mit den ballistischen und verletzungsbezogenen Wirkungen vereinbar?
  9. Gab es einen direkten Schuss auf das Ziel oder zuvor einen Abpraller?
  10. Handelt es sich um eine unbeabsichtigte Schussabgabe oder einen Unfall?
  11. Handelt es sich um Suizid?
  12. Welche ballistischen Fähigkeiten haben verdeckte Waffen, etwa Stift- oder Schlüsselhaltertypen?
  13. Stammen Rückstände an den Händen eines Verdächtigen von einer Schussabgabe oder aus anderer Ursache?
  14. Stammen Schäden an Glasscheiben, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen von einem Schuss oder aus anderer Ursache?
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