Als Berater für kriminalistische Untersuchungen bieten wir Anleitung bei der Bearbeitung rechtmäßiger Anträge sowie Hinweise zur Gewinnung belastbarer Schlussfolgerungen, die aus der umfassenden und gründlichen Untersuchung - Bewertung der Ermittlungsakte hervorgehen, damit:
- Hervorgehoben werden kriminalistische Punkte, die einer weiteren Analyse, Dokumentation und Darstellung bedürfen. (z. B. Vereinbarkeit von Waffe und Verletzungsbild, Bewertung von Schussspurenrückständen, Unterscheidung der Herkunft biologischer Materialien, Brandursachen usw.).
- Ermittelt werden Punkte, bei denen zwar eine laboranalytische Untersuchung - Auswertung möglich ist, jedoch kein entsprechender Antrag gestellt wurde. (z. B. Eintrittsspuren eines Einbruchswerkzeugs im Inneren eines Schlosses, chemische Analyse eines Farbabdrucks aus der Lackierung eines an einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs, Untersuchung eines Computers usw.).
- Geklärt werden Befunde, die als unklar gelten und keine ausreichende Begründung aufweisen. (z. B. Unfall mit Jagdwaffe, Suizid, Echtheit eines Testaments usw.).
- Genutzt werden Elemente, die einer weiteren Untersuchung bedürfen, durch zusätzliche oder ergänzende Laboruntersuchungen.
- Bewertet werden bestehende Berichte über Laboruntersuchungen staatlicher und sonstiger Laboratorien oder Spezialisten. (z. B. Bericht über Schussspurenrückstände, Bericht über Ortsbesichtigung & ballistisches Gutachten, Bericht über Dokumentenfälschung usw.).